kv-rechner,– berechnet Ihr Mindestgehalt im Sozialbereich lt. Gehaltstabelle des entsprechenden Kollektivvertrags. Die angegebenen Beträge dienen lediglich der Orientierung. Allfällige Zulagen, Sonderbestimmungen, Übergangsregelungen etc. sind nicht berücksichtigt. Für eine exakte Berechnung unter Berücksichtigung aller Voraussetzungen wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat oder an die Arbeiterkammer bzw. Gewerkschaft.
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Der kv-rechner,– wurde mit äußerster Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der Angaben kann jedoch keinerlei Garantie oder Haftung übernommen werden.
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